Von der PKV zurück in die GKV
Veröffentlich am 22.01.2012
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind bekanntlich besser und umfassender als die der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch ist es manchmal wichtig, sinnvoll oder auch gezwungenermaßen notwendig, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu wechseln. Dabei gibt es verschiedene Szenarien, die man betrachten muss, wenn man wissen möchte wie und ob das überhaupt geht.
Kaum ein Weg zurück für Selbstständige
Selbstständige sind diejenigen, bei denen der Fall einer privaten Krankenversicherung am häufigsten vorkommt, weil Selbstständige nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Haben sich Selbstständige allerdings für eine private Krankenversicherung entschieden, gibt es keinen Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Die einzige Möglichkeit wäre die Aufgabe des Gewerbes und die Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses, das einen dann wieder in der GKV versicherungspflichtig machen würde.
Als Angestellter zurück in die GKV
Wer sich als Angestellter aufgrund eines Einkommens über der Jahresarbeitsverdienstgrenze für die PKV entschieden haben, hat nur zwei Möglichkeiten, den Weg zurück in die GKV zu gehen. Die eine Chance liegt in der Reduzierung des Einkommens, sodass es unterhalb der Einkommensgrenze liegt und man somit wieder in der GKV pflichtversichert ist. Bleibt man oberhalb der Grenze gibt es keinen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Vollzieht man diesen Wechsel, muss man unbedingt dem Arbeitgeber bescheid sagen, damit dieser einen wieder bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmeldet. Die zweite Möglichkeit für einen Wechsel ist der Eintritt der Arbeitslosigkeit. Hat man dann ein Anrecht auf Arbeitslosengeld, wird man wieder über die gesetzliche Krankenversicherung versichert.
Ab 55 Jahren kann man nicht mehr zurück
Ein weiterer Personenkreis, für den dieses Thema eine große Bedeutung hat, sind Personen ab 55 Jahren. Ab diesem Alter gibt es weder für Selbstständige noch für Angestellte noch für arbeitslos werdende Personen die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu wechseln. Als Alternative zu dem dann vielleicht zu teuren Tarif in der privaten Krankenversicherung gibt es bei der PKV den sogenannten Basistarif. Dieser entspricht in etwa dem beitrag und den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Ab 55 Jahren kann man dann von seinem Tarif in diesen Basistarif wechseln, sollte sich dabei aber der geringeren Leistungen bewusst sein.
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