Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und gehört in Deutschland neben einigen anderen Versicherungen zum Sozialversicherungssystem. Die gesetzliche Krankenversicherung oder kurz GKV ist verpflichtend für jeden Arbeitnehmer in Deutschland, der mit seinem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Die gesetzliche Krankenversicherung soll es den Arbeitern ermöglichen ihre Gesundheit zu erhalten, sie gar wieder herzustellen oder beschwerden zu lindern. Die Leistungen der Versicherung und der Umfang des Leistungsanspruchs sind gesetzlich verankert. Die GKV unterliegt wie auch andere Sozialleistungen in Deutschland dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, dass jeder einen an seinem Brutto-Einkommen gemessenen Beitrag monatlich an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet, sodass aus diesem “Topf” aktuelle und akute Krankheiten von Mitversicherten darüber getragen werden können. So ist sichergestellt, dass nicht beispielsweise ein Mensch an den Kosten, die ihm durch seine Krankheit entstehen finanziell zusammen brechen würde.
Derzeit gibt es in Deutschland 148 gesetzliche Krankenversicherungen, die im Grunde alle das gleiche Ziel verfolgen, aber unterschiedliche Leistungen erbringen, Zusatzförderungen wie beispielsweise Prävention fördern, oder sogar Zusatzbeiträge erheben. Durch verschiedene Gesetze, die immer wieder aktualisiert und verbessert wurden, soll sicher gestellt werden, dass in Deutschland niemand im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ohne den Schutz einer Krankenversicherung da stehen muss. Die GKV übernimmt grob gesagt die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Behandlungen, Therapien, die jeweils anfallenden Verwaltungs- und Dokumentations-, bzw. Diagnostikakosten, sowie kassenabhängig auch andere zusätzliche Leistungen.
Jeder Versicherungspflichtige Arbeiter über 18 Jahre kann zwischen den Krankenkassen frei wählen. Die Alternative zur gesetzliche Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung. Anders als bei der gesetzliche Krankenversicherung wird hier der Beitrag an Lebensumständen, körperlicher Verfassung und Krankheitsgeschichte ermittelt. Ein Wechsel von der gesetzliche Krankenversicherung zur private Krankenversicherung und umgekehrt ist meist kompliziert, denn das Einkommen spielt dabei eine große Rolle. Ab einem gewissen Einkommen muss man sich privat versichern und darf nicht einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören.
Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung hat automatisch eine Pflegeversicherung, privat Versicherte müssen jedoch zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.