Geld anlegen als Altersvorsorge

Die Frage, ob und wie viel Rente spätere Generationen erhalten werden, wird zur Zeit sehr kontrovers diskutiert. Es ist aber nicht abzuleugnen, das durch die Umkehrung der Alterspyramide, immer weniger arbeitende junge Menschen immer mehr alte Mitbürger finanzieren müssen. Daher ist es umso wichtiger, privat für das eigene Rentenalter vorzusorgen.

Sehr beliebt: Die Lebensversicherungen

Immer noch sehr verbreitet sind Lebensversicherungen zur “Altersvorsorge”. Bei einer Kapitallebensversicherung zahlt der Versicherte bis zum Ende einer festgelegten Laufzeit monatlich feste Beiträge in die Versicherung ein. Nach dem Ende der sogenannten “Ansparphase” wird der angesparte Betrag inklusive garantierter Zinsen und einer Überschussbeteiligung ausbezahlt. Letztere kann unterschiedlich ausfallen, da diese Beteiligung vom Gewinnüberschuss des Versicherungsunternehmens während der Laufzeit abhängig ist. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die monatlichen Beiträge in Investmentfonds angelegt, die eine flexible Handhabe in Form von Fondsverkäufen und -umschichtungen gewährleisten. Der Ertrag dieser Versicherungen ist im hohen Maße von der Rentabilität des oder der Fonds abhängig.

Lebensversicherungs Vergleich

Der Klassiker: Die Rentenversicherung

Besser früh vorsorgen

Besser früh vorsorgen

Die klassische Rentenversicherung garantiert dem Versicherten eine Mindestsumme als Rente, die durch eine feste Verzinsung der Beiträge gestützt wird. Zusätzlich erhält der Anleger noch die erwirtschafteten Überschüsse seiner Anlage, die jedoch unterschiedlich ausfallen können. Ähnlich wie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung fließen die Beiträge für eine fondsgebundene Rentenversicherung in einen Investmentfonds. Dies hat einerseits den Vorteil, dass der Versicherte bei einer guten Marktlage hohe Renditen erzielt. Andererseits ist diese Anlage sehr risikobehaftet, da bei Kursverlusten auch der Wert der Versicherung sinkt. Beide Formen der privaten Rentenversicherung garantieren das sogenannte “Kapitalwahlrecht”, das dem Versicherten das Recht einräumt, nach der Ansparphase zwischen einer monatlichen Rentenzahlung oder einer Einmalzahlung der Gesamtsumme zu wählen.

Riester-Rente: staatliche Zulagen

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die jedoch durch staatliche Zulagen und steuerliche Abzugsmöglichkeiten gefördert wird. Der Versicherte zahlt einen festen Monatsbeitrag in Höhe von 4 % seines Bruttoeinkommens ein und erhält zusätzlich jährlich eine staatliche Zulage von 154 Euro sowie noch eine Zulage von 185 Euro pro Kind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Beiträge über einen Sonderausgabenabzug steuerlich geltend zu machen. Die Riester-Rente gilt als risikoarm, zumal das angesparte Guthaben pfändungssicher ist und nicht als Vermögen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Es besteht hier kein Kapitalwahlrecht. Die angesparte Summe wird in Form einer monatlichen Rentenzahlung ausgezahlt, die aber voll versteuert werden muss. Die Riester-Rente eignet sich vor allem für kleinere und mittlere Einkommen.

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine sogenannte “kapitalgedeckte Basisrente”, die in ihren Grundsätzen der gesetzlichen Rente ähnelt. Der Versicherte zahlt monatliche Beiträge, die zeitlich gestaffelt von anfangs 60% bis 100% zum Ende der Ansparphase steuerlich absetzbar sind. Die Rürup-Rente eignet sich vor allem für Personen mit hohen Einkommen. Es besteht auch hier kein Kapitalwahlrecht. Die später gewährte monatliche Rente muss ebenfalls voll versteuert werden.

Immobilien: Eigentum als Altersvorsorge

Eine überaus sinnvolle Altersvorsorge stellt der Kauf von Immobilien dar. Wohneigentum erspart nicht nur die monatlichen Mietzahlungen, sondern erhöht auch die Lebensqualität. Eigene Immobilien ermöglichen darüber hinaus durch das Vermieten des gesamten Objekts oder einer Wohnung zusätzliche Einkünfte. Grundsätzlich wäre es auch möglich, eine Immobilie günstig anzukaufen und wesentlich teurer wieder weiterzuverkaufen.